In unserem letzten Beitrag zum Thema Equal Pay haben wir uns mit den Grundlagen befasst und gehen nun auf das Thema Equal Pay, aus Kundensicht.

 

Ab wann erhält der Mitarbeiter des Personaldienstleisters Equal Pay?

Ab wann die Mitarbeiter Ihres Personaldienstleisters Equal Pay erhalten, hängt davon ab, ob Ihr Unternehmen sich einem branchenzuschlagspflichtigen Tarifvertrag angeschlossen hat oder nicht.

Falls Ihr Unternehmen sich einen branchenzuschlagspflichtigen Tarifvertrag angeschlossen hat, so tritt nach 15 Monaten das tarifliche Equal Pay in Kraft. Ab dem 16. Monat erhält der Mitarbeiter die 6. Zuschlagsstufe ohne Deckelung.

In allen anderen Fällen gilt das gesetzliche Equal Pay. Dieses greift, wenn der Mitarbeiter mehr als neun Monate bei Ihnen beschäftigt ist.

In beiden Fällen zählt eine Unterbrechung der Überlassung von mehr als drei Monaten zu einer Neuberechnung der Zeit, bis Equal Pay greift.

 

Welche Lohn- oder Gehaltsbestandteile müssen für Equal Pay berücksichtigt werden?

Damit mit Ihnen der genaue Wert ermittelt werden kann benötigt der Personaldienstleister einige Angaben:

  • Erhalten Ihre Mitarbeiter Lohn oder Gehalt? Wen ja, wie viel?
  • Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern Zuschläge oder Zulagen? Wenn ja, wie viel und wann?
  • Erhalten Ihre Mitarbeiter Sonderzahlungen oder Sachbezüge? Wenn ja, welche und wie viel?
  • Wie werden Ihre Mitarbeiter bei Krankheit vergütet? Lohnausfallprinzip, tariflich geregelt?

Bei branchenzuschlagspflichtigen Betrieben benötigt der Personaldienstleister nur Ihr Vergleichsentgelt, da mit der 6. Zuschlagsstufe die Gleichstellung erreicht wird.

Bevor Equal Pay zu tragen kommt wird sich ein Mitarbeiter des Personaldienstleisters mit Ihnen in Verbindung setzen und alle benötigten Angaben mit Ihnen klären um einen reibungslosen und gesetzeskonformen Ablauf zu gewährleisten.

 

Wie hoch ist Höchstüberlassungsdauer?

Die Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate. Diese kann jedoch bei tarifgebundenen Kunden durch eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung nach oben hin beeinflusst werden, jedoch nicht der Zeitpunkt, ab wann der Mitarbeiter des Personaldienstleisters Anspruch auf Equal Pay erhält.

 

In unserem nächsten Beitrag möchten wir uns dem Thema Equal Pay aus der Sicht unserer Mitarbeiter widmen.

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